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Impressum

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich und Änderungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Proplan AG (nachfolgend Proplan) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber). Sie werden mit Auftragserteilung, jedenfalls aber mit Ausführung der Leistungen durch Proplan verbindlich.

2. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte.

3. Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung durch Proplan wirksam. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.

Leistungen

1. Die dem Auftraggeber durch Proplan geschuldete Leistung wird für jeden Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart.

2. Proplan verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik, sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen.

3. Bei Vertragserfüllung legt die Proplan die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Daten unvollständig oder falsch sind, so ist Proplan berechtigt, den zusätzlichen Aufwand entsprechend dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4. Besteht der Vertragsinhalt für Proplan auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach besten Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten von Proplan.

5. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle im Rahmen der Dienstleistung durch Proplan abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungsnahmen stets als Vorschläge zu verstehen sind. Diese Vorschläge sollen helfen, die Fragestellungen des Auftraggebers besser einschätzen zu können, ohne dass damit ein bestimmter Erfolg gewährleistet werden kann und soll.

Mitwirkung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos für Proplan erbracht werden. Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern der Proplan jede erforderliche Unterstützung.

2. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber der Proplan alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Proplan von Ansprüchen Dritter frei.

Seminare und Workshops

1. Stornierungen sind seitens des Seminarteilnehmers nur schriftlich möglich. Es entstehen keinerlei Kosten, wenn der Seminarteilnehmer bis 8 Tage vor Seminarbeginn storniert. Anderenfalls ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Ersatzteilnehmer/innen können benannt werden.

2. Aus sachlichen Gründen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit des Referenten, können Seminare jederzeit verschoben oder abgesagt werden. Die Proplan teilt dies dem Seminarteilnehmer möglichst frühzeitig mit. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet. Reisestornogebühren des Seminarteilnehmers werden grundsätzlich nicht erstattet.

Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung der Proplan nach der jeweils gültigen Preisliste für den jeweiligen Geschäftsbereich. Sie wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Seminargebühren sind vor dem Seminarbeginn im Voraus zu leisten, ansonsten eine Teilnahme nicht möglich ist.

2. Im Falle der Kündigung eines Einzelvertrages hat Proplan Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.

3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Proplan nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Kündigung

1. Der Einzelvertrag wird jeweils für die vereinbarte oder die regelmäßig erforderliche Dauer der Dienstleistung geschlossen.

2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Urheber- und Nutzungsrechte

1. Die Urheberrechte der von Proplan erbrachten Leistungen verbleiben bei Proplan.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Informationen, Daten und Schriftstücke für eigene Zwecke zu nutzen, soweit eine Freigabe der Proplan in schriftlicher Form erfolgt ist.

3. Die weitgehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Daten und Schriftstücken an Dritte, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Proplan gestattet.

4. Bei Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte behält sich Proplan vor, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Datenschutz und Gerichtsstand/ anwendbares Recht

1. Proplan verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Proplan ist befugt, die ihr anvertrauten Informationen und Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags maschinell zu verarbeiten oder von mit der Auftragsausführung beauftragten Dritten verarbeiten zu lassen und an diese weiterzuleiten. Seine Einwilligung hierzu erteilt der Auftraggeber durch Weitergabe seiner Daten an Proplan.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Wiesbaden Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von Proplan.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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