Das phi-Konzept® ist ein an den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens und den Zielen der Unternehmensleitung ausgerichtetes Maßnahmenbündel für eine zeitgemäße betriebliche Altersversorgung. Ziel dabei ist die Optimierung und Ausfinanzierung bestehender bzw. Einrichtung neuer bAV-Versorgungswerke, die sich nicht nur vollständig aus den betriebswirtschaftlichen Effekten finanzieren, sondern zusätzlich Liquidität und Unternehmensvermögen schaffen sollen.
Um alle Mitarbeiter zu einer angemessenen Entgeltumwandlung zu motivieren wird eine attraktive arbeitgeberfinanzierte bAV angeboten. Dadurch erhält das Unternehmen nicht nur einen Marktvorteil insbesondere bei der Gewinnung und Bindung guter Mitarbeiter, sondern sichert auch der Geschäftsführung die Ausfinanzierung und Anpassung eigener Versorgungszusagen.
Das phi-Konzept® misst sich mit allen Wettbewerbern und soll das beste Gesamtkonzept einer zeitgemäßen bAV in Deutschland darstellen – ohne Verlierer!
Grundsätzlich für alle Unternehmensformen, also
- Kapitalgesellschaften (diese können die größten betriebswirtschaftlichen Effekte erzielen),
- Personengesellschaften, wobei auch für die Gesellschafter und ihre Angehörigen eine steuerlich geförderte bAV erreicht wird oder
- Einzelunternehmen und die GbR-Gesellschaften (insbesondere Sozietäten, Architektenbüros, Arztpraxen, Kanzleien von Steuerberatern oder Rechtsanwälten usw.) die sogar aus der Abgeltungssteuer ab 2009 besondere Vorteile erhalten,
In jeder der folgenden Situationen kann das phi-Konzept® hilfreich sein und individuelle Lösungen bieten:
- ein Geschäftsführer (auch GGF, Personengesellschafter oder Einzelunternehmer) hat keine eigene bAV,
- ein Gesellschafter (auch Personengesellschafter oder Einzelunternehmer) oder deren Angehörige haben keine Anwartschaften auf bAV aus ihren Unternehmen,
- ein GGF ist höchstens 55 Jahre alt und hat keine Pensionszusage in seinem Unternehmen,
- ein Geschäftsführer erreicht in Kürze das Pensionsalter, hat aber keine oder nur ungenügende Finanzmittel für seine Pensionszusage,
- ein Geschäftsführer hat noch zirka fünf Jahre bis zum Pensionsalter und will die Finanzierung seiner Pensionszusage endlich wirklich absichern und schützen,
- Geschäftsführer oder leitende Mitarbeiter oder Führungskräfte sind unverheiratet,
- ein Berater empfiehlt den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für die Finanzierung einer Pensionszusage,
- ein Berater drängt auf die unbedingte Auslagerung der Pensionszusage - insbesondere auch wegen angeblicher Insolvenzgefahr durch BilMoG-Regelungen,
- ein Berater empfiehlt Pensionsfonds für bestehende oder neue bAV,
- die Entgeltumwandlung wird nur von wenigen Mitarbeitern genutzt,
- Mitarbeiter investieren weniger als 4 Prozent ihres Bruttogehaltes in Entgeltumwandlung,
- die Entgeltumwandlung wird über Versicherungs-Lösungen angeboten (DV, PK, PF oder rückgedeckte UK),
- im Unternehmen sind 400 €-Kräfte beschäftigt,
- im Unternehmen fallen häufig Überstunden an,
- im Unternehmen werden vermögenswirksame Leistungen angeboten,
- der Geschäftsführung oder einzelnen Mitarbeitern werden Tantieme oder Boni gezahlt,
- das Unternehmen beschäftigt Zeit- bzw. Saisonarbeiter oder regelmäßig "Fremddienstleister"(Freiberufler),
- ...
Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer gar keine betriebliche Altersversorgung oder ist diese völlig unterfinanziert, dann erlaubt das phi-Konzept® regelmäßig durch aktive Gestaltung auch Ihre Altersversorgung in kurzer Zeit wieder auf solide Beine zu stellen.
Leiden Sie besonders an hohen Fluktuationsraten Ihrer Mitarbeiter, dann profitieren Sie von den hohen Motivations- und Bindungswirkungen des phi-Konzepts® als ein personalwirtschaftlicher Motor für Ihr Unternehmen durch ein attraktives Versorgungswerk für Ihre Mitarbeiter.
Wer verstanden hat, dass der Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung eine Chance und keine Bedrohung darstellt, wird ein großes Interesse haben, alle Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung zu motivieren. Wenn auch die Entgeltumwandlung letztendlich Gehaltsverzicht bedeutet, die Arbeitnehmer müssen verstehen, dass die betriebliche Altersvorsorge der beste, am stärksten geförderte und sicherste Weg für eine eigene Altersvorsorge ist.
Der Arbeitgeber gibt daher mit einer attraktiven arbeitgeberfinanzierten Zusatzleistung den entscheiden-den Anreiz zur Beteiligung der Mitarbeiter an Entgeltumwandlung. Die Arbeitgeberleistung ist dabei so zu bemessen, dass ein Verzicht darauf für den Mitarbeiter "schmerzt". In diesem Sinne werden Arbeitnehmervorsorge aus Entgeltumwandlung und Arbeitgebervorsorge unzertrennlich miteinander gekoppelt. Eine Nichtbeteiligung an der Entgeltumwandlung hat einen Verlust des Arbeitgeberbeitrages zur Folge.