Phi-Konzept®

Was ist das phi-Konzept®?

Das phi-Konzept® ist ein an den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens und den Zielen der Unternehmensleitung ausgerichtetes, ganzheitliches Maßnahmenbündel zur Zukunftssicherung des Unternehmens durch Mitarbeiterbeteiligung über zeitgemäße betriebliche Altersversorgung. Ziel dabei ist die Optimierung und Ausfinanzierung bestehender bzw. Einrichtung neuer bAV-Versorgungswerke.

- eine sichere und flexible Eigenvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung gestaltet

zusätzlich ergänzt durch eine

- als freiwillige Altersvorsorge des Unternehmens für erbrachte und zukünftige Diensttreue der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, , die sich nicht nur vollständig aus den betriebswirtschaftlichen Effekten finanzieren, sondern zusätzlich Liquidität und Unternehmensvermögen schaffen sollen.

Wichtig: Die nachfolgenden Ausführungen sollen die Versorgungsregelungen und damit zusammenhängende Fragen im Prinzip erläutern und sind damit weder vollständig noch rechtlich bindend.

Die genauen Details des Versorgungswerkes zur Entgeltumwandlung wie auch des arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerkes werden ausschließlich und endgültig in der jeweiligen speziellen Versorgungsordnung und zugehörigen Einführungsbestimmungen geregelt.

Entgeltumwandlung ist der Joker…

Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist keine Bedrohung, sondern bei richtiger Gestaltung ein Joker für ein betriebliches Vorsorgekonzept. Die Mitarbeiter wandeln dann Gehalt nicht in Versicherungsbeiträge bspw. für eine Direktversicherung um, sondern sparen ihre Versorgungsbeiträge in einem Altersvorsorge-Vermögenskonto im Unternehmen an. Der Effekt: Das umgewandelte Gehalt der Mitarbeiter bleibt im Unternehmen und steht zur Anlage durch das Unternehmen und damit auch für die Ausfinanzierung der Versorgungsversprechen bereit. Dabei bestimmt der Arbeitgeber die Art und Qualität der Anlage und insbesondere die Verwendung des Überertrags.

Bei richtiger Gestaltung gibt es auch keine Obergrenzen der steuerlichen Förderungen, so dass auch Tantieme in beliebiger Höhe oder Überstundenvergütungen und natürlich vermögenswirksame Leistungen endlich ganz aus der Steuer genommen und so besonders vorteilhaft und sicher ein Ansparen der Altersversorgung aus dem Brutto erlauben.

Übrigens: So lohnt sich auch Mehrarbeit bei Minijobs (400 €-Kräften) für beide Seiten!

Ein kluger Unternehmer ergreift daher die Initiative und nimmt die aktive Ausgestaltung der Entgeltumwandlung zum Wohle der Mitarbeiter und des Unternehmens in eigene Hände!

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